Zulassungsverfahren



  • Eine Zulassung von Lebensmitteln ist, anders als bei Arzneimitteln, nicht per se erforderlich. Das Lebensmittelrecht legt den Rahmen fest, in dem Sie sich als Unternehmer frei bewegen können. Daneben gibt es strenger regulierte Bereiche, die Sie vor der Vermarktung berücksichtigen müssen. Möchten Sie innovativ sein und neue Zutaten, Substanzen und Produkte entwickeln, ist es daher wichtig zu wissen, ob dafür eine Zulassung notwendig ist. Wir haben langjährige Erfahrung mit nationalen und europäischen Zulassungsverfahren und können Sie dabei begleiten, ein neues Produkt, Substanz oder eine neue Zutat legal und erfolgreich zu vermarkten.


Wir bieten Ihnen eine Rundumberatung mit Erstellung von Anträgen und Dossiers und der erforderlichen Kommunikation mit den Behörden für:

  • Neuartige Lebensmittel - Novel Food
  • Lebensmittel-Zusatzstoffe, Enzyme und Aromen
  • Nährstoffe und Ergänzungsstoffe
  • Stoffe für die ökologische Produktion
  • Gesundheitsbezogene Angaben - Health Claims

Zulassung von Novel Food, neuen Lebensmittel-Zusatzstoffen und Health Claims


Bei einem neuen technologischen Zusatzstoff oder bei einer zweifelsohne neuartigen Lebensmittelzutat - einem sogenannten Novel Food - ist ein Zulassungsverfahren unumgänglich. Oft ist die Einstufung als Novel Food durchaus strittig. Deshalb klären wir für Sie vorab, ob eine Zulassung in Ihrem Fall tatsächlich erforderlich ist. Wenn ja, dann erstellen wir für Sie den Antrag mit allen relevanten Inhalten, überprüfen deren Vollständigkeit in Verbindung mit der wissenschaftlichen Relevanz. Bei Bedarf erweitern wir den Inhalt durch eine Literaturrecherce um aussagekräftige Studien. Wir unternehmen alles, um Ihre Zulassung für einen Health Claims oder für neuartigtes Lebensmittel oder um Ihre zu erwirken, oder Ihren Zusatzstoff sicher zu machen!

Darüber hinaus prüfen wir für Sie, wie Erfolg versprechend ein solches Zulassungsverfahren sein kann. Wir suchen nach pragmatischen Lösungen, um eine sichere und zeitnahe Vermarktung Ihres Produktes zu ermöglichen.

Unser Service für Sie:

  • Prüfung von Machbarkeit und Erfolgsaussichten
  • Wissenschaftliche Recherche und Dokumentation
  • Bewertung der wissenschaftlichen Literatur und ggf. Ihrer eigenen Studien
  • Organisation und Durchführung von Humanstudien mit unseren Partnern
  • Erstellung des Antragsdossiers - gemeinsam mit Ihrer Fachabteilung oder in Ihrem Auftrag
  • Begleitung durch das gesamte Antragsverfahren
  • Kommunikation mit den zuständigen Behörden

Anzeigeverfahren, Ausnahmegenehmigungen und Allgemeinverfügungen


Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und notifizieren Ihre Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Wir kümmern uns, falls erforderlich um eine Ausnahmegenehmigung nach § 68 LFGB oder eine Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB.
Zur Klärung auftretender rechtlicher Fragen arbeiten wir eng mit der Rechtsanwaltskanzlei Meisterernst Rechtsanwälte zusammen.