Verkehrsfähigkeit



Sie möchten ein Lebensmittel vermarkten, rechtlich gesprochen „in Verkehr bringen“?

Als Inverkehrbringer, sei es als Hersteller, Händler oder Importeur sind Sie dafür verantwortlich, dass das Produkt verkehrsfähig ist. Es muss allen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie dem üblichen Handelsbrauch entsprechen. Es darf zudem im Hinblick auf Verpackung, Aufmachung und Werbung den Verbraucher nicht irreführen.

Wir prüfen die Verkehrsfähigkeit Ihres Lebensmittels:

  • Wahl der richtigen Kategorie
  • Zusammensetzung / Rezeptur
  • Einhaltung von Höchstmengen
  • Kennzeichnung: Pflichtangaben und freiwillige Angaben

Die Beurteilung der Lebensmittelsicherheit hat mit der Beantwortung von Abgrenzungsfragen, insbesondere zu Arzneimitteln, Medizinprodukten, Bioziden und kosmetischen Mitteln höchste Priorität.

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Sektor der Gesundheitsprodukte - Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel und Functional Food. Selbstverständlich beraten wir Sie auch zu spezifischen Anforderungen von klassischen Lebensmittel wie zum Beispiel Getränke, Milchprodukte und Backwaren.


Benötigen Sie eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung?


Im Handel wird zunehmend gefordert, dass Sie Ihrem Produkt eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung beilegen. Wir können Ihnen diese direkt durch unsere öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Lebensmittelchemie* ausstellen.

* IHK München und Oberbayern