München, 09.10.2017

Novel Food - Entwurf der Unionsliste


Die neue Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283 wird ab 1. Januar 2018 anwendbar sein. Zentrale Neuerung wird die generische Zulassung sein. Dies gilt nicht nur für Neuanträge, sondern auch rückwirkend auf bislang erteilte Genehmigungen und Notifizierungen.
Nun liegt ein erster Entwurf der Verordnung zur Erstellung der Liste vor. Im Anhang finden sich auf über 100 Seiten die bisherigen Zulassungen. Die Tabelle ist zweigeteilt. Tabelle 1 enthält die Lebensmittel, die jeweiligen Verwendungsbedingungen (i.e. zulässige Lebensmittelkategorien und Höchstmengen), Kennzeichnungsvorgaben und andere Anforderungen. Tabelle 2 listet die Spezifikationen auf. Hier fällt auf, wie heterogen die bisherigen Zulassungen waren. V.a. im Bereich der Beschreibung und Definition finden sich unterschiedlich detaillierte Angaben, v.a. bei den Herstellungsverfahren mit Enzymen. 
Bis 2. November 2017 besteht die Möglichkeit der Kommentierung. Details finden sich auf der Kommissionsseite (siehe Link).


Entwurf mit Anhang

Link zur Kommission