München, 05.07.2013

Neue Konzepte für diätetische Lebensmittel gefragt


Schon länger wurde die Einstufung etlicher Lebensmittel als für eine besondere Ernährung geeignet ("diätetisch") nicht mehr für zweckmäßig erachtet. Insbesondere für den Verbraucher ist diese Unterscheidung zu "normalen" Lebensmitteln kaum erkennbar oder gar relevant für eine Kaufentscheidung. Das hehre Ziel des Schutzes vor Irreführung wird zunehmend durch die Anwendung der Health Claim-Verordnung erreicht. Im Ergebnis regelt die neue Diätverordnung damit nur noch einen Bruchteil der bisherigen Produkte.
Im Fokus bleiben Lebensmittel für Ernährungsweisen, bei denen ein besonderer Schutz vor Mangelernährung angebracht ist, da sie die einzige Quelle für die Betroffenen darstellen. Auch die bilanzierten Diäten bleiben unter dem Stichwort "Diätmanagement von Krankheiten, Störungen oder Beschwerden" erhalten. Noch offen ist, inwieweit "Kindermilch" neben der etablierten Säuglingsanfangs- und Folgenahrung geregelt werden wird. Ein Bericht der EFSA dazu wird in zwei Jahren erwartet.
Lebensmittel für Sportler fallen dagegen komplett aus der neuen Diätverordnung. Bedingt durch die Vielfalt an Produkten und die dynamische Entwicklung in diesem Bereich, erwies es sich nicht als praktikabel, enge Vorgaben zu etablieren. Für eine weiterhin erfolgreiche Vermarktung dieser Produkte sind die Hersteller nun aufgefordert, im Rahmen der Health Claim-Verordnung aktiv zu werden. Die positiv bewerteten Angaben zu Koffein zeigen, dass es durchaus möglich ist, auch mit kleinen gut designten Studien zu Angaben für spezielle Zielgruppen wie Sportler Erfolg zu haben.


Verordnung (EU) 609/2013

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