München, 14.12.2012
Health Claims: am 14. Dezember läuft die Übergangsfrist aus!
Im Mai 2012 wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 432/2012 genau 222 gesundheitsbezogene Angaben zugelassen. Nicht explizit zugelassene Claims sind ab dem 14. Dezember 2012 auf Verpackungen und in der Werbung nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gelten für bislang noch nicht geprüfte oder noch zurückgestellte Angaben, die sog. "on hold"-Claims.
In einem Europäischen Register sind alle bislang zugelassenen und abgelehnten gesundheitsbezogenen Angaben öffentlich zugänglich.
Damit sind aber keinesfalls alle Fragen rund um Health Claims gelöst. Für viele Lebensmittelunternehmer ist nach wie vor unklar, ob sie zum Beispiel von dem vorgegebenen, im Allgemeinen sperrigen und unattraktiven Wortlaut abweichen dürfen. Und wenn ja, wie weit? Selbst bei Verwendung zugelassener Claims warten noch etliche Fallstricke, wie die Verwendung von Pflichtangaben und die Nährwertkennzeichnung.
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