München, 07.09.2012

Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV) in Lebensmitteln


Bei quartären Ammoniumverbindungen handelt es sich um oberflächenaktive Verbindungen mit einem quartären Stick-stoffatom und Kohlenwasserstoffseitenketten unterschiedlicher Länge. Sie gehören damit zu den kationischen Tensiden und werden u.a. in bioziden Desinfektions­mitteln in der Lebensmittel­herstellung eingesetzt.

Didecyl­methylammoniumchlorid (DDAC) hat als Pflanzenschutz-mittelwirkstoff die EU-Wirkstoffprüfung durchlaufen. Es wurde beschränkt für den Zierpflanzenbereich zugelassen. Darüber hinaus ist es als sogenanntes Pflanzenstärkungs-mittel z.B. in Frischhaltemitteln für Schnittblumen im Einsatz. Weiterhin ist es Gegenstand der aktuellen Biozid-Wirkstoffprüfung. Für Benzalkoniumchlorid (BAC) dagegen liegt keine Zulassung als Pflanzenschutzmittel vor. Im Biozidverfahren wird es wie DDAC als Altwirkstoff bewertet und beide sind in Desinfektionsmitteln derzeit noch legal im Verkehr.

Insbesondere bei Speiseeis konnte DDAC nachgewiesen werden, das auf Überreste von Reinigern zurückzuführen war und sich durch häufigeres Spülen der Gerätschaften mit heißem Wasser hätten vermeiden lassen. BAC wurde gehäuft in Milchprodukten gefunden. Darüber hinaus wurde auch bekannt, dass DDAC als Nachernte-behandlungsmittel z.B. bei Zitrusfrüchten eingesetzt wurde. Da es bisher keine Rückstandshöchstgehalte für DDAC und BAC gibt, wurde zur Beurteilung der Rückstände der allgemeine Auffangwert von 0,01 mg/kg für alle tierischen und pflanzlichen Lebensmittel angewendet. Dieser Wert wurde in der Praxis zum Teil erheblich überschritten.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat aktuell toxikologische Studien zu DDAC und BAC ausgewertet und unterstützt einen ADI-Wert von 0,1 mg/kg KG/Tag und eine akute Referenzdosis von 0,1 mg/kg KG/Tag, was einer Menge von 7 mg für einen 70 kg schweren Erwachsenen entspricht. Die bisher bekannt gewordenen Rückstandsgehalte stellen somit für die Verbraucher weder eine akute noch eine chronische Gesundheitsgefahr dar.

Auf dieser Basis hat der ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) am 13. und 26. Juli 2012 Sicherheitsschwellenwerte für die beiden quartären Ammoniumverbindungen Didecylmethyl-ammoniumchlorid (DDAC) und Benzalkoniumchlorid (BAC) veröffentlicht. Demnach sind Lebensmittel mit Gehalten an DDAC und BAC nun erst über 0,5 mg/kg nicht mehr verkehrsfähig und müssen vom Markt genommen werden. Der allgemeine Auffangwert von 0,01 mg/kg wird derzeit auf diese beiden Substanzen daher nicht angewendet.


BfR zu DDAC 29. Juni 2012

Zur Stellungnahme

BfR zu DDAC 9. Juli 2012

Zur Stellungnahme

BfR zu BAC 13. Juli 2012

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