Brüssel, 12.11.2011
Neue Zusatzstoffe zugelassen VO 1129/2011 - 1130/2011 - 1131/2011
Am 12. November 2011 wurden nun die Anhänge der
Lebensmittel-Zusatzstoffverordnung 1333/2008 mit Leben gefüllt. Für das Gros
der Stoffe ändert sich vorerst wenig, da der Anhang II, der die bisher
zugelassenen Stoffe enthält, erst ab 1. Juni 2013 gelten wird.
Ausnahmen bilden der neue Zusatzstoff „Basisches
Methylacrylat-Copolymer“ (E 1205), ein innovatives Überzugsmittel für
Nahrungsergänzungsmittel und Alternative zu Schellack, und die lange diskutierten Steviolglycoside als
Süßungsmittel (E 960). Diese Stoffe können bereits ab 2. Dezember 2011
eingesetzt werden. Neu ist ebenfalls, dass nun Trägerstoffe und Zusatzstoffe
für Lebensmittelzusatzstoffe, Enzyme, Aromen und Nährstoffe geregelt sind
(Anhang III).
Ob gerade diese letzten Neuerungen im Rahmen des „Food
Improvement Agents Package“ (FIAP) zu einer „Verbesserung“ der
Lebensmittelsicherheit führen, wird sich weisen.