München, 05.10.2011

Mineralöl in Lebensmitteln - Aktuelle Entwicklungen


Im Mai 2011 informierte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) über den Entwurf einer „Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung“ (sog. „Mineralölverordnung“). Dieser Entwurf sieht die Festlegung von Höchstmengen für den Übergang von gesättigten (MOSH) und aromatischen Kohlenwasserstoffen (MOAH) aus Lebensmittelbedarfsgegenständen vor, die unter Verwendung von Altpapierstoff hergestellt werden. Dabei soll nach Vorstellung des BMELV der Übergang aromatischer Kohlenwasserstoffe auf Lebensmittel nicht nachweisbar sein, wobei die Nachweisgrenze mit 0,15 mg der Summe an aromatischen Kohlenwasserstoffen C10 bis C25 je kg Lebensmittel definiert wird. Für gesättigte Kohlenwasserstoffe (C10 bis C25) soll dagegen ein Grenzwert von 0,6 mg pro kg Lebensmittel gelten.

Rechtliche und praktische Bedenken zur Umsetzbarkeit der Verordnung wurden vielfach kommuniziert (vgl. auch unser Newsletter August 2011). In der Zwischenzeit stellen aktuelle toxikologische Bewertungen die postulierten Grenzwerte zumindest bezüglich der MOSH-Fraktion in Frage; auf der anderen Seite werden praktische Lösungsansätze diskutiert, die das Problem mittels eines ganzheitlichen Ansatzes in den Griff zu bekommen versuchen. Bitte lesen Sie dazu mehr in unserem Newsletter Oktober 2011.


Newsletter zum Entwurf der Mineralölverordnung

Newsletter August 2011

Newsletter - Update Mineralölverordnung

Newsletter Oktober 2011